Boden erneuern in der Mietwohnung: Dos & Don’ts

Felix Ellenberger

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Du bist mit der Wahl des Bodenbelags in deiner Wohnung nicht besonders glücklich und willst den alten Boden in deiner Mietwohnung austauschen? Dann stehst du vor der Frage, was überhaupt erlaubt ist: Kann ich einfach einen Boden darüber verlegen? Nicht, dass am Ende noch überraschende Kosten für eine eventuelle Entfernung auf mich zukommen. Damit du deine Zimmer so einrichten kannst, wie du sie möchtest, geben wir dir in diesem Beitrag eine Übersicht über die Dos and Don’ts der Bodenerneuerung in einer Mietwohnung.

Absprache mit dem Vermieter: worauf achten?

Bevor du einen neuen Boden verlegst, solltest du unbedingt das Gespräch mit deinem Vermieter suchen. Eine schriftliche Zustimmung ist dabei immer von Vorteil. Diese schützt vor möglichen Problemen, insbesondere wenn es später zu Unstimmigkeiten kommt. Grundsätzlich liegen allerdings die Instandhaltung und Renovierung der Wohnung beim Vermieter (§ 535 Abs. 1 BGB). Heißt: Auch der Fußboden fällt in seine Zuständigkeit. Nun gibt es, wie bei fast jedem Gesetz, einige Ausnahmen, Sonderregelungen und Erweiterungen. Wenn beispielsweise die Wohnung ohne einen Bodenbelag vermietet wurde, so besteht auch kein Anspruch auf einen neuen Bodenbelag.

Gesetzliche Irrungen und Wirrungen

Damit du besser einschätzen kannst, ab wann ein Boden ausgetauscht werden sollte, gibt es grobe Richtwerte. So sind Teppich- und Laminatböden nach 10 bereit für einen Austausch. Parkett hält bei guter Pflege 40-48 Jahre. Falls du dich fragst, wie man Parkett richtig pflegt, haben wir dir alle wichtigen Informationen zusammengetragen. Damit sei abermals gesagt, dass es sich nur um ein RICHTWERT handelt. Ausschlaggebend ist immer der tatsächliche Zustand des Bodens. Ein Laminatboden, der 10 Jahre gut behandelt wurde und immer noch im guten Zustand ist, muss nicht zwangsläufig ersetzt werden.

Dos: Welche Bodenbeläge eignen sich für Mietwohnungen?

Darauf gibt es nur eine Antwort: Es eignen sich eigentlich alle. Ob nun Laminat, Vinyl, Kork oder Parkett, die Welt steht dir offen, sofern mit dem Vermieter abgesprochen. Bedenke allerdings, dass bei deinem Auszug auch der Boden wieder mitkommt. Deswegen eignet sich wohl die schwimmende Verlegung am ehesten. Das bedeutet ganz einfach, dass der Boden nicht fest mit dem Untergrund verbunden ist und einfacher zu entfernen ist. Das ist meist bei Klick-Verbindungen der Fall, bei dem die einzelnen Teile ineinandergesteckt werden. Damit hast du folgende Vorteile:

Einfach: Eine schwimmende Verlegung ist schnell erledigt und kann auf nahezu jedem Boden aufgebracht werden. Lies dazu gerne auch unseren Beitrag über die schwimmende Verlegung, um mehr darüber zu erfahren.

Ersetzbar/flexibel: Wenn du genug von dem Boden hast oder umziehst, ist der Boden einfach wieder zu entfernen und hinterlässt keine Schäden. Auch im Kleinen gestaltet sich der Austausch unkompliziert und schnell. Ein Kratzer auf einer Diele kann schnell durch eine neue ausgetauscht werden.

Geringe Wartung: Kein Kleber bedeutet weniger potenzielle Schäden oder Risse.

Kosteneffizient: Auch weil eben die Nivellierung des Bodens und das aufwendige Verlegen entfallen, ist eine schwimmende Verlegung günstiger. Nicht nur beim Einzug oder der Renovierung – auch beim Auszug.

✔ Große Auswahl: Auf dem Markt findest du eine große Vielfalt an Böden, die auf diese Kriterien zutreffen. Beliebte Böden sind Laminat, Klick-Vinyl oder bestimmte Parkettarten.

Don‘ts: Was ist nicht erlaubt oder problematisch?

 

Ohne Erlaubnis handeln: Im schlimmsten Fall hast du den Boden ohne eine Form der Zustimmung verlegt. Sollte es dem Vermieter nicht passen, so kann er verlangen, dass du den ursprünglichen Zustand wiederherstellst.

Falsche Bodenbeläge: Leider gibt es Materialien, welche chemische Dämpfe abgeben oder auch Allergien auslösen. Diese sind absolut verboten. Alle unsere Böden, die du in unserem Shop findest, können ohne Bedenken verlegt werden.

Falsche Verlegung: Eine falsche Verlegung ist zwar nicht ganz so problematisch, kann dich aber im schlimmsten Fall viel Geld kosten. So können Risse im neuen Boden entstehen und auch das restliche Mobiliar kann in Mitleidenschaft gezogen werden.

Abschließende Worte

Der Austausch des Bodenbelags in einer Mietwohnung ist möglich, wenn du dich an die Spielregeln hältst. Die wichtigste Regel bei Mietwohnungen lautet: Kläre immer mit dem Vermieter ab, was erlaubt ist und hole dir eine schriftliche Zustimmung ein. Entscheide dich am besten für schwimmende Bodenbeläge, da diese einfach zu verlegen und beim Auszug rückstandslos entfernbar sind. So kannst du deine Wohnung nach deinen Wünschen gestalten, ohne später Probleme zu bekommen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich als Mieter den Bodenbelag in meiner Wohnung einfach austauschen?

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Grundsätzlich ja, aber nur mit der Zustimmung des Vermieters. Es ist wichtig, eine schriftliche Erlaubnis einzuholen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ohne Zustimmung kann der Vermieter verlangen, dass du den ursprünglichen Zustand wiederherstellst.

Wer ist für die Erneuerung des Bodenbelags verantwortlich?

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Laut § 535 BGB ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung zuständig – dazu gehört auch der Bodenbelag. Ist dieser stark abgenutzt, muss der Vermieter ihn in angemessenen Zeiträumen erneuern. Wurde die Wohnung jedoch ohne Bodenbelag vermietet, besteht kein Anspruch auf eine Nachrüstung.

Gibt es gesetzliche Fristen für den Austausch des Bodens?

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Ja, aber sie hängen vom Zustand des Bodens ab. Grobe Richtwerte sind:

  • Teppichboden: ca. 10 Jahre
  • Laminat: ca. 10 Jahre
  • Parkett: 40–48 Jahre (alle 10–12 Jahre abschleifen möglich)

Falls ein Boden trotz seines Alters noch in gutem Zustand ist, besteht kein Anspruch auf einen Austausch.

Welche Bodenbeläge sind für Mietwohnungen besonders geeignet?

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Empfohlen werden schwimmende Bodenbeläge wie Laminat, Klick-Vinyl oder Parkett, da sie nicht verklebt werden müssen und rückstandslos entfernt werden können. Sie sind einfach zu verlegen, flexibel und austauschbar – ideal für Mieter.

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

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  • Ohne Erlaubnis den Boden fest verkleben – das kann zu Problemen beim Auszug führen.
  • Gesundheitsschädliche oder nicht brandschutzkonforme Materialien verwenden – diese sind unzulässig.
  • Den Boden unsachgemäß verlegen – schlecht verlegter Boden kann Schäden verursachen.

Muss ich den neuen Boden beim Auszug wieder entfernen?

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Wenn der Vermieter den Austausch genehmigt hat und mit dem neuen Boden zufrieden ist, darf er oft bleiben. Falls keine Erlaubnis vorlag oder der Boden fest verklebt wurde, kann der Vermieter verlangen, dass du ihn auf eigene Kosten entfernst und den alten Zustand wiederherstellst.

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